ANTRAG
Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fußgängern bei Schnee und Eisglätte
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, für eine möglichst gefahrlose Begehung der gesamten Schlossstraße im Innenstadtbereich sowie der südlichen Kirchstraße bei Schnee- und Eisglätte zu sorgen.
Begründung:
Auch in dem bevorstehenden Winter ist das Problem nicht gelöst, dass insbesondere in den oben genanntenverkehrsberuhigten Bereichen über weite Strecken keine Regelung besteht, wie der Verkehrsraum für Fußgänger schnee- und eisfrei gemacht wird. Die Räumpflicht der Anwohner gilt (wie auf den von der Fahrbahn abgetrennten Gehwegen) für eine Breite von 1,50 ab Grundstücksgrenze. Wenn dort aber ein Auto parkt, besteht keine weitergehende Verpflichtung, einen Streifen für Fußgänger zu räumen.
Es gibt, wenn Schnee- und Eisglätte herrschen, mehrere Möglichkeiten zur Verbesserung der Fußgängersicherheit. Beispiele hierfür sind:
a) Die Änderung der Pflicht des Schneeräumens in verkehrsberuhigten Bereichen mit Kfz-Verkehr z.B. nach dem Vorbild der Stadt Wunstorf. Dort haben „die zur Reinigung Verpflichteten jeweils ab der Mitte der Straße eine Streifen von mindestens 1,00 m Breite auf der ihrem Grundstück zugewandten Hälfte der Straße zu räumen.“
b) Auf einer festzulegenden Seite der Straße darf bei Schneefall nicht geparkt werde; diese Seite ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Denkbar wäre ein Parkverbot dort auch generell während der Wintermonate.
c) Die Stadt ist verpflichtet, die verkehrsberuhigten Straßen der Innenstadt mit Priorität von Schnee und Eis zu räumen.
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.