Bündnis 90Die Grünen Heusenstamm

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Antrag Kreisverkehr Alte Linde

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Antrag

Kreisverkehr Alte Linde

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat setzt sich beim Hessischen Straßenbauamt mit Nachdruck dafür ein, dass der Anschluss des Plangebiets 1 f (Baugebiet Alte Linde) an die Isenburger Straße (L 3117) in Form eines Kreisverkehrsplatzes gestaltet wird.

Begründung: Ein Kreisverkehr an dieser Stelle ist der vorgesehenen Variante („signalisierter Knotenpunkt mit gesicherter Fußgängerquerung, alle Fahrbeziehungen erlaubt, Radfahrstreifen im Zuge der Isenburger Straße“) in Bezug auf Verkehrssicherheit und Energieeinsparung überlegen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. Februar 2012 um 11:38 Uhr Weiterlesen...
 

Halle am Forst

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ANTRAG

Erhalt der Sporthalle am Forst

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Konsolidierungsprogramm wird unter Punkt 5.1.2 die Maßnahme 4 (Wegfall der Sporthalle im Forst) gestrichen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 25. November 2011 um 23:06 Uhr Weiterlesen...
 

Bebauungsplan AWO-Zentrum Theodor-Heuß-Straße

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Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes 5.21,1
Altenwohnungen verbindlich festschreiben

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf 5.21,1 (Drucksache XVII/15) werden unter Punkt 1 („Art der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB)“) wie folgt geändert:

Die Zeile „Altenwohnungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:“ wird gestrichen.

 

Begründung:

Durch die Streichung des Satzes sollen die getroffenen altengerechten Bauvoraussetzungen für alle Bewegungsflächen im Geltungsbereich des B-Planes verbindlich gemacht werden.

Altengerechte Bauweise bzw. eine solche Bauweise, die barrierefreies und selbstbestimmtes Leben im Alter und in schwierigen Lebenssituationen (z.B. bei Behinderung oder Krankheit) ermöglicht, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht nur auf (Modell-)Einrichtungen oder spezielle Projekte beschränkt. Solange keine allgemeinen Normen für „altengerechtes Wohnen“ bestehen, sind entsprechende Festsetzungen im Einzelfall zu treffen.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. September 2011 um 10:27 Uhr
 

Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis

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ANTRAG

Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fußgängern bei Schnee und Eisglätte

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, für eine möglichst gefahrlose Begehung der gesamten Schlossstraße im Innenstadtbereich sowie der südlichen Kirchstraße bei Schnee- und Eisglätte zu sorgen.

 

Begründung:

Auch in dem bevorstehenden Winter ist das Problem nicht gelöst, dass insbesondere in den oben genanntenverkehrsberuhigten Bereichen über weite Strecken keine Regelung besteht, wie der Verkehrsraum für Fußgänger schnee- und eisfrei gemacht wird. Die Räumpflicht der Anwohner gilt (wie auf den von der Fahrbahn abgetrennten Gehwegen) für eine Breite von 1,50 ab Grundstücksgrenze. Wenn dort aber ein Auto parkt, besteht keine weitergehende Verpflichtung, einen Streifen für Fußgänger zu räumen.

Es gibt, wenn Schnee- und Eisglätte herrschen, mehrere Möglichkeiten zur Verbesserung der Fußgängersicherheit. Beispiele hierfür sind:

a) Die Änderung der Pflicht des Schneeräumens in verkehrsberuhigten Bereichen mit Kfz-Verkehr z.B. nach dem Vorbild der Stadt Wunstorf. Dort haben „die zur Reinigung Verpflichteten jeweils ab der Mitte der Straße eine Streifen von mindestens 1,00 m Breite auf der ihrem Grundstück zugewandten Hälfte der Straße zu räumen.“

b) Auf einer festzulegenden Seite der Straße darf bei Schneefall nicht geparkt werde; diese Seite ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Denkbar wäre ein Parkverbot dort auch generell während der Wintermonate.

c) Die Stadt ist verpflichtet, die verkehrsberuhigten Straßen der Innenstadt mit Priorität von Schnee und Eis zu räumen.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 01. November 2011 um 15:43 Uhr
 

Umfragen

Soll die Sporthalle am Forst erhalten bleiben?
 

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